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   OVG Sachsen, 12.05.2010 - 1 D 95/10   

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https://dejure.org/2010,23189
OVG Sachsen, 12.05.2010 - 1 D 95/10 (https://dejure.org/2010,23189)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2010 - 1 D 95/10 (https://dejure.org/2010,23189)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 1 D 95/10 (https://dejure.org/2010,23189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    ZPO § 117
    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsreife

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei mangelhaften Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; VwGO § 166
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei mangelhaften Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.2003 - XII ZR 232/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen Bedürftigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 1 D 95/10
    Dementsprechend kann Prozesskostenhilfe nur für das Verfahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife für die Zukunft bewilligt werden, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (BGH, Beschl. v. 12.02.2003 -, FamRZ 2003, 668; OVG Weimar, Beschl. v. 03.12.1997, NVwZ 1998, 866).
  • OVG Thüringen, 03.12.1997 - 3 ZO 619/95

    Wegfall der Rechtshängigkeit; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Erledigung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 1 D 95/10
    Dementsprechend kann Prozesskostenhilfe nur für das Verfahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife für die Zukunft bewilligt werden, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (BGH, Beschl. v. 12.02.2003 -, FamRZ 2003, 668; OVG Weimar, Beschl. v. 03.12.1997, NVwZ 1998, 866).
  • LSG Bayern, 02.11.2011 - L 11 AS 634/11

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Die Frage nach einem Spar- bzw Girokonto wurde fälschlicherweise verneint und auch kein Beleg über den Kontostand vorgelegt, weshalb die genannten Anforderungen zunächst nicht erfüllt waren (zur Frage der Angaben bei Girokonten vgl Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 D 95/10 - juris).
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