Rechtsprechung
OVG Sachsen, 12.05.2010 - 1 D 95/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
ZPO § 117
Prozesskostenhilfe, Bewilligungsreife - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei mangelhaften Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; VwGO § 166
Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei mangelhaften Angaben zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 29.06.2009 - 1 K 607/07
- OVG Sachsen, 09.12.2009 - 1 E 117/09
- VG Leipzig, 07.04.2010 - 1 K 607/07
- OVG Sachsen, 12.05.2010 - 1 D 95/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.2003 - XII ZR 232/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen Bedürftigkeit
Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 1 D 95/10
Dementsprechend kann Prozesskostenhilfe nur für das Verfahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife für die Zukunft bewilligt werden, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (BGH, Beschl. v. 12.02.2003 -, FamRZ 2003, 668; OVG Weimar, Beschl. v. 03.12.1997, NVwZ 1998, 866). - OVG Thüringen, 03.12.1997 - 3 ZO 619/95
Wegfall der Rechtshängigkeit; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Erledigung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 1 D 95/10
Dementsprechend kann Prozesskostenhilfe nur für das Verfahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife für die Zukunft bewilligt werden, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (BGH, Beschl. v. 12.02.2003 -, FamRZ 2003, 668; OVG Weimar, Beschl. v. 03.12.1997, NVwZ 1998, 866).
- LSG Bayern, 02.11.2011 - L 11 AS 634/11
Wegen Prozesskostenhilfe
Die Frage nach einem Spar- bzw Girokonto wurde fälschlicherweise verneint und auch kein Beleg über den Kontostand vorgelegt, weshalb die genannten Anforderungen zunächst nicht erfüllt waren (zur Frage der Angaben bei Girokonten vgl Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.05.2010 - 1 D 95/10 - juris).